Ein Quartett aus syrischen Jung-Flüchtlingen brach Anfang März in ein Geschäft in Dresden ein, Objekt der Begierde waren wohl echte Schusswaffen, geklaut wurden aber Anscheins- und Schreckschusswaffen, auf der Diebesliste auch Messer, Schlagstöcke und Elektroschocker, im Fall der Fälle immer gut zu gebrauchen. Wozu die geklauten Werkzeuge tatsächlich dienen sollten, ob für den Verkauf, für Einbrüche, Überfälle oder gar für den Dschihad, das weiß man wohl nicht so genau. Am Mittwoch standen die vier Früchte syrischer Eltern vor dem Jugendrichter, drei Jungsporne (20,17,15) erhielten „verdiente“ Bewährungsstrafen, schließlich besuchen sie jetzt die Schule und leisten gemeinnützige Arbeit. Nur einer sitzt noch in U-Haft – der Initiator (17). Ob die vier Syrer tatsächlich noch unter das Jugendstrafrecht fallen?
[…] Vier junge Syrer räumten im März mit viel Krach den Waffenladen an der Webergasse aus. Nur Minuten später wurden die Täter samt Beute geschnappt. Am Mittwoch hockte das Quartett vorm Jugendrichter, drei davon wurden verurteilt.
Aus dem Laden griffen sie sich 58 Luftdruck- und Softairwaffen. Alle sogenannte Anscheinswaffen – für den Laien nicht zu unterscheiden, ob die MP echt oder unecht ist. Dazu 43 Messer, Schlagstöcke und Elektroschocker. Wert: 12.069,25 Euro.
„Unfassbar, wie junge Männer, die aus einem Land kommen, in dem es drunter und drüber geht, die aber aus guten Elternhäusern kommen, hier Läden ausräumen! Sie haben ihren ehrlichen Landsleuten hier einen Bärendienst erwiesen“, schimpfte Richter Markus Vogel in der Urteilsbegründung. Aber: „Wir sind ein Rechtsstaat und sie haben sich ihre Bewährungen verdient.“ […] Weiterlesen auf Tag24.de