Drehtür Deutschland: Jeden Monat reisen 100 schon abgeschobene Migranten wieder ein

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Symbolbild

Abgeschoben und nun sind sie halt wieder da, weil trotz Einreiseverbot die Wiedereinreise erlaubt wird, da keiner an der Grenze abgewiesen werden dürfte. Die Bundespolizei registriert monatlich (offiziell?) 100 Migranten seit Januar 2017, die wiedereinreisen trotz Einreiseverbot, denn dieses stellt kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar.

Das klingt wie im Tollhaus, obwohl diese Personen wegen  nicht vorhandener „Schutzbedürftigkeit“ bzw. Bleibeperspektive abgeschoben wurden, kehren sie einfach und unproblematisch durch die Drehtür Deutschland zurück und das Spiel (der Missbrauch) beginnt erneut durch das Lippenbekenntnis „Schutzgesuch“. Das ist an Lächerlichkeit wohl kaum zu überbieten, vor allem in Anbetracht dessen, dass diese abgeschobenen Migranten mit wahrscheinlicher Sicherheit keinen Schutz suchen, wohl eher dauerhafte und großzügige Wohltaten.

[…] Die Bundespolizei hat einem Medienbericht zufolge seit Januar 2017 monatlich im Schnitt rund hundert Fälle von verbotener Wiedereinreise zuvor abgeschobener Migranten registriert. Das berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Zahlen der Bundespolizei.

Seit Januar 2017 würden bei Grenzkontrollen in Deutschland durchschnittlich hundert Menschen pro Monat festgestellt, „gegen die ein nationales und/oder schengenweites Einreiseverbot bestand“. Dies bedeute, dass die Betroffenen aufgrund einer bereits erfolgten Abschiebung ein Wiedereinreiseverbot gehabt hätten, aber dennoch nach Deutschland zurückgekehrt seien und an der Grenze nicht abgewiesen werden dürften.

Wie viele der durchschnittlich hundert Menschen „dabei entgegen einer Wiedereinreisesperre aufgrund des ‚Dublinverfahrens‘ gehandelt haben“, werde statistisch nicht erfasst, heißt es in dem Zeitungsbericht. Auf die Frage, ob ein Wiedereingereister mit Einreisesperre kein Schutzgesuch mehr stellen dürfe, hieß es laut „Bild“ in der Antwort der Bundespolizei: „Das Einreise- und Aufenthaltsverbot stellt kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar. Behördliche Folgemaßnahmen bleiben hiervon unberührt.“ […] Quelle: Die Welt.de/15.6.2018

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