Dr. Yves Oberndörfer: Kurz vor 12!

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Dr. Yves Oberndörfer mit einem kurzen Überblick der neuesten Entwicklungen in Bayern.

U.a. hat das Verwaltungsgericht Würzburg in einem Eilentscheid beschieden, dass pauschale Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht nicht zulässig sind. Diese haben zur Glaubhaftmachung eine medizinische Diagnose auszuweisen. Das verstößt jedoch gegen die ärztliche Schweigepflicht, was nach § 203 StGB unter Strafe verboten ist.

Das wäre dann von Seiten des Gerichts quasi der Aufruf zu einer Straftat.

Durch diese Auslegung, die sicher in Abstimmung mit der bayerischen Staatskanzlei erfolgt, kann es rein logisch keine gültigen Atteste mehr geben.

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/…
https://www.br.de/nachrichten/bayern/…
https://www.apotheke-adhoc.de/nachric…
https://www.t-online.de/region/muench…

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