Dr. med. Michael Spitzbart: FFP2 Masken für Alle?

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Die fränkische Landeszeitung Ansbach (FLZ) hat eine Anfrage an die Pressestelle der Staatskanzlei Bayern bezüglich der Unbedenklichkeit der ab Montag geforderten FFP2 Masken gestellt. Der Hintergrund: im Normalfall gelten für Handwerksbetriebe strenge Vorschriften bei der Verwendung von FFP2 Masken. So muss dem Arbeitnehmer vor dem Tragen eine arbeitsmedizinische Untersuchung u.a. mit Lungenfunktionstest angeboten werden. Maximal 2 Stunden darf die Maske ohnehin nur am Stück getragen werden. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Strafen.

Die Staatskanzlei erklärte sich für die Anfrage aber für nicht zuständig und leitete die Anfrage an das Gesundheitsministerium weiter. Dieses verwies wiederum an das Wirtschaftsministerium. Dort gab man den schwarzen Peter an das Sozialministerium weiter, welches dann wieder an das Gesundheitsministerium verwies. Buchbinder Wanninger 2.0! Eine Antwort gab es letztendlich nicht.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt an, dass FFP2 Masken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 nicht empfohlen werden. Laut Hersteller nutzen die Masken nicht gegen Viren. Das RKI warnt, dass bei vorerkrankten und alten Menschen gesundheitliche Schäden durch FFP2 Masken nicht auszuschließen sind. Wen wollten wir noch einmal schützen?

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