Dortmund: Bußgeld für Obdachlose für Kampieren unter freiem Himmel?

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Ordnung muss sein, allerdings werden Prioritäten gesetzt, ob es sich um wichtige/unwichtige Dinge handelt und die Regel-Wut zur Anwendung kommt. Millionen illegale Grenzübertritte geduldet, ob mit oder ohne Papiere, ob falsche oder richtige Altersangabe/Herkunft, egal – Gesetze sind biegsam beim Zauberwort „Asyl“, als Belohnung obendrauf freie Logis und Kost plus Taschengeld. Während sich die Politik, allen voran Merkel,  auf die humanitäre Erleuchtung für „Flüchtlinge“ beschränkt, Ordnungskräfte bei gewissen Klientel (aufmüpfige Falschparker) eher den Hintern zu kneifen, gilt die Gesetzesmacht den Wehrlosen, in diesem Fall den Obdachlosen, die zusehen müssen, wo sie eine Bleibe insbesondere für die Nacht finden. Und wer keine Bleibe findet und unter freiem Himmel in Dortmund kampiert und das wiederholt an gleicher Stelle, dem droht ein Verwarnungsgeld.

[…] Im vergangenen Jahr habe es 407 Verstöße gegen „Lagern, Kampieren und Übernachten auf öffentlichen Plätzen“ gegeben, sagte ein Stadtsprecher den Ruhr-Nachrichten. Verwarngelder würden aber sehr selten eingesetzt, betonte Stadtsprecher Maximilian Löchter am Dienstag. Sie würden nur ausgesprochen, wenn Obdachlose trotz Ermahnung immer wieder an den Platz zurückkehrten oder es Beschwerden gebe.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes erklärten den Obdachlosen zunächst, wo sie übernachten können. Die gesetzlichen Grundlagen für Verwarnungen seien für die Kommunen gleich.

Die Zeitung hatte über einen Fall aus dem vergangenen Herbst berichtet. Ein Betroffener sei zu einem Gast-Haus für Obdachlose gekommen und habe über ein Knöllchen geklagt. Er sollte innerhalb von sieben Tagen bezahlen, sonst drohe ein Bußgeldverfahren. Der Mann habe vor einem Kiosk geschlafen und sei von Mitarbeitern des Ordnungsamtes geweckt worden. […] Quelle: Die Welt.de/20.2.2018

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