Die nächste Million? Rund 268.000 Syrer haben Anspruch auf Familiennachzug

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Symbolbild

Juhu, Deutschland bekommt bald wieder Menschen geschenkt, obwohl, geschenkt trifft die Sache wohl nicht so richtig, schließlich müssen die Steuer- und Beitragszahler für deren Versorgung aufkommen. Die „Flucht“ über tausende Kilometer und durch zig sichere Länder hat sich gelohnt, rund 268.000 Syrer können ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen, und das Gute für die Regierung und die kommende BT-Wahl, sie tauchen in der Asylstatistik erst gar nicht auf. Die syrischen Familien, wenn es sich überhaupt um Syrer handelt, das Zauberwort heißt schließlich „Selbstauskunft“, bestehen im Schnitt aus fünf Personen, das dürften rund eine Million Familiennachzügler sein.

Werden die Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland geholt werden sollen, von den Behörden auf ein eventuell bestehendes“ Sicherheitsrisiko“ überprüft oder geht man generell davon aus, dass uns die Verwandtschaft eines syrischen Flüchtlings automatisch wohlgesonnen ist? Der Konflikt in Syrien ist bald beendet, außerdem kann man in weiten Teilen Syriens gut leben und auch Urlaub machen. Die Menschen sollten daher zu ihren Familien nach Syrien zurückkehren, alles andere ist eine Verhöhnung des deutschen Steuerzahlers.

„Die Welt“ berichtet:

Knapp 268.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland haben nach einem der Bild-Zeitung derzeit einen Anspruch auf Familiennachzug. Zu diesem Schluss komme ein internes Papier der Bundesregierung, dass die Folgen des Flüchtlingszuzugs evaluiere, schreibt die Zeitung. Für die genannte Zahl von Flüchtlingen finde die Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre nach dem Aufenthaltsgesetz keine Anwendung. Sie dürften also ihre Angehörigen nach Deutschland holen.

Den privilegierten Familiennachzug auch für subsidiär Schutzberechtigte hatte die Bundesregierung erst im Herbst 2015 eingeführt – diesen Schutztitel bekommen Migranten, die keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne sind, denen aber in ihrer Heimat „ernsthafter Schaden“ durch Folter, Todesstrafe oder Kriegshandlungen droht. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst nur für ein Jahr.

Die nachziehenden Familienangehörigen von Flüchtlingen stellen selbst keine Asylanträge und sind deswegen nicht in den entsprechenden Asylstatistiken enthalten.

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