Die Partei der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry darf weiterhin „Die blaue Partei“ heißen. Das entschied das Kölner Landgericht. Die AfD hatte wegen des Namens geklagt, weil sie die Farbe blau für sich beansprucht.
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Die Partei der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry darf weiterhin „Die blaue Partei“ heißen. Das entschied das Kölner Landgericht. Die AfD hatte wegen des Namens geklagt, weil sie die Farbe blau für sich beansprucht.