Deutschland schafft sich ab: 322.000 Visa für Familiennachzug seit 2015 erteilt

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Seit 2015 wurden rund 322.000 Visa für den Familiennachzug erteilt, vorzugsweise an Syrer und Iraker.  Da ein Visum für x-beliebige Familienangehörige gilt und diese gar nicht in der Statistik erscheinen, dürfte die Zahl der tatsächlich eingereisten Personen auf ein Drei- bis Vierfaches hinauslaufen, wenn nicht sogar noch höher. Nun zähle man noch die emsige Fortpflanzung hinzu und binnen Jahre droht eine gewaltige Vervielfachung, eine Rückführung ist kaum noch möglich. Läuft alles nach Plan – die Umvolkung, Zerstörung des Landes und Kultur! Aber was passiert, sollten die Sozialsysteme kollabieren und die Transferleistungen ausbleiben?

Andeutungsweise sagt Seehofer, was uns tatsächlich durch den Familiennachzug erwartet – vorsichtig geschätzt: 3 Millionen!!!!

[…] Deutschland hat seit Januar 2015 weltweit gut 322.000 Visa zur Familienzusammenführung erteilt. Da belegen jetzt neue Zahlen des Auswärtigen Amtes (AA), über die die „Bild“ (Montagausgabe) berichtet.

Demnach erteilte das Auswärtige Amt in 2015 genau 72.681 Visa zum Familiennachzug, in 2016 exakt 103.883, in 2017 waren es 117.992 und im ersten Quartal 2018 genau 27.551 Visa. Der größte Anteil (41,37 Prozent) der 322.107 erteilten Visa zur Familienzusammenführung ging von 2015 bis 2018 an Syrer (108.739 Visa oder 33,75 Prozent) und Iraker (24.521 oder 7,55 Prozent). Auf die Frage, wie viele der seit Januar 2015 nach Deutschland gekommen rund 1,8 Millionen Migranten ihre Familien noch nachholen wollen werden, sieht sich die Bundesregierung außer Stande, zu antworten: „Eine belastbare Prognose, in welchem Umfang Deutschland einen Familiennachzug zum Schutzberechtigten erwarten kann, ist nicht möglich.“ Es sei „nicht bekannt, wie viele nachzugsberechtigte Angehörige jeder Schutzberechtigte hat (diese Zahl wird vom BAMF nicht erfasst) und wie viele von ihnen er tatsächlich nachholen wird“, heißt es in Unterlagen der Regierung zu dem Thema.

Ab August gelten neue Regeln. Dann dürfen subsidiär geschützte Flüchtlinge wieder ihre sogenannte Kernfamilie nachholen. Doch das gilt nur für höchstens 1.000 Angehörige pro Monat – das sind 12.000 pro Jahr. dts/8.7.2018 […]

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