Deutsche Umwelthilfe will Zwangshaft für Markus Söder

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Im Streit um Diesel-Fahrverbote haben Bayern und die Bundesregierung in einem Verfahren vor dem höchsten EU-Gericht eine Zwangshaft für Politiker ausgeschlossen. Es gebe keine Rechtsgrundlage für eine Zwangshaft gegen Amtsträger, argumentierte der Rechtsvertreter des Freistaats Bayern am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Auch eine Vertreterin der Bundesregierung lehnte in der gut zweistündigen mündlichen Verhandlung Zwangshaft gegen Amtsträger ab: «Jede Einschränkung der Freiheit muss gesetzlich vorgesehen und verhältnismäßig sein.»

Der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe widersprach: Das nationale Recht sei so weit wie möglich auszulegen. «Das deutsche Recht kennt keine Vorschrift, die einer Zwangshaft von Amtsträgern explizit entgegensteht.» Die Umsetzung eines sieben Jahre alten Urteils sei wichtig, um die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Vor der Großen Kammer des EuGH ging es um die Frage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, ob beispielsweise der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit Haftandrohung gezwungen werden darf, Diesel-Fahrverbote auf bestimmten Straßen Münchens einzuführen. Ein EuGH-Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Zwangshaft beantragt, weil die Regierung Bayerns ein Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 über mögliche Fahrverbote nicht umgesetzt habe.

Der Rechtsvertreter Bayerns verwies dagegen darauf, dass der Freistaat die Stickstoffdioxidbelastung bereits erheblich verringert habe. Auf 98,8 Prozent der Hauptverkehrsstraßen in München werde der Grenzwert von 40 Mikrogramm eingehalten

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