„Der Bürger der alleinige Souverän des Landes“! Corona-Bußgelder: Richter ruft Bürger auf, sich zu wehren

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Amtsrichter Thorsten Schleif

Nicht wenige Bürger haben für die Corona-Maßnahmen und Beschlüsse der Bundesregierung sowie der Länderregierungen kein Verständnis mehr, die vor allem aus Verordnungen wie Abstandsregeln und Bußgeldbescheide bestehen, und obendrein der Überwachungsstaat intensiviert wird.

Während die Politik emsig an Gesetzen und Verordnungen zu „Schutzmaßnahmen“ bastelt, die Polizei hartnäckig die Masken- und Abstandverweigerer in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen oder bei Demos verfolgt, keine Gnade walten lässt und willkürlich Bürger festnimmt, nachdem diese auf den Boden gedrückt und die Einweghandfesseln angelegt wurden, Atteste nicht anerkennen will und fleißig Anzeigen schreibt, reagieren immer mehr Bürger ungehalten auf die Sanktionen und setzen sich juristisch zur Wehr.

Ein Mutmacher ist der Amtsrichter Thorsten Schleif aus Dinslaken (NRW), der 41-Jährige Jurist äußerte sich gegenüber Focus Online (Artikel im Archiv):

Jeder Bürger hat das garantierte Recht, die Gerichte anzurufen, wenn seine durch das Grundgesetz geschützten Freiheiten – mitunter in offensichtlich rechtswidriger Weise – durch die öffentliche Gewalt eingeschränkt werden.

Der Jurist betont, es sei beachtlich, mit welcher Ruhe die Bürger während der Pandemie „die vielen und großen Verfehlungen aller drei Staatsgewalten ertragen, die der Regierung und der Parlamente ebenso wie die der Gerichte.“ Schleif: „Viele scheinen vergessen zu haben, dass der Bürger der alleinige Souverän dieses Landes ist. Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung sind nur die Diener dieses Souveräns.“

Schleif: „Ich bin für die konsequente Anwendung des Strafrechts gegenüber Straftätern.“ Es falle ihm jedoch „sehr schwer“, ein Pärchen mit einem Räuber gleichzusetzen, nur weil es sein Eis weniger als 50 Meter von der Eisdiele entfernt gegessen hat, was nach den Corona-Regeln illegal war.

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