Der Bericht zum Wahltag: Jeder fünfte Asylbewerber ist in Deutschland geboren

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Symbolbild

Der Zuzug von „Flüchtlingen“ nach Deutschland hält unvermindert an, ein Teil kommt über sichere Drittstaaten und damit über die deutsche Grenze, ein Teil braucht erst gar nicht über die Grenze ins Schlaraffenland zu stolpern – der wird direkt in Deutschland geboren. Die Rede ist von Babys, die u.a. die Chancen für das Bleiberecht durch ein Asylgesuch erhöhen sollen und die Abschiebung der Mutter/Familie zu verhindern.

Mütter können für ihre Säuglinge ein Asylgesuch stellen, wobei nach dem Grundgesetz zwar alle Personen Asyl beantragen können, die politisch verfolgt werden. Die Verfolgung muss im Zusammenhang mit Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder einer politischen Überzeugung stehen. Und offenbar scheint das auch Säuglinge zu betreffen, obwohl in Deutschland geboren, scheinen diese seit Ankunft auf der Erde politisch verfolgt zu sein.

Im Jahr 2018 lag die Zahl der in Deutschland geborenen Babys von „Flüchtlingen“ bei rund 30.000. Der Familiennachzug nimmt wieder an Fahrt auf, man darf davon ausgehen, der richtige Baby-Boom dank der kostenlosen Versorgung nebst attraktiven Kindergeld wird erst noch folgen.

Welt.de berichtet:

In der ersten Jahreshälfte 2019 gab es mehr Asylanträge von in Deutschland geborenen Babys als von Frauen im Mutteralter. Laut den Tabellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die WELT AM SONNTAG vorliegen, wurden im ersten Halbjahr 11.972 Asylerstanträge von Frauen zwischen 16 und 40 Jahren gestellt. Im selben Zeitraum wurden 15.586 Asylerstanträge von „nach der Einreise in Deutschland geborenen Kindern unter einem Jahr“ gestellt, teilt das Bundesinnenministerium der WELT AM SONNTAG mit.

Allerdings sind darin auch Kinder von abgelehnten Asylbewerberinnen enthalten, die ausreisepflichtig sind, aber für ihren Säugling einen Asylantrag stellen. Hinzu kommen solche Abgelehnten, die eine spezielle Unterart von humanitärem Aufenthaltstitel (Paragraf 25,5) erhielten. Zudem stellen auch anerkannte Flüchtlinge in unbekannter Zahl Asylanträge für ihre Kinder, obwohl sie das nicht müssen. Dem BAMF war es nicht möglich, diese unbestimmten Größen gesondert anzugeben. Insgesamt war laut BMI jeder fünfte (21 Prozent) Asyl-Erstantragssteller (15.586 von 72.953) im ersten Halbjahr 2019 ein in Deutschland geborenes Kind von unter einem Jahr.

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