Daumenschrauben für Hartz IV Bezieher – Zwangsrente

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Symbolbild
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Und wieder wird ersichtlich und mehr als deutlich, wie die einheimische Bevölkerung von den von ihnen gewählten „Volksvertretern“ drangsaliert werden. Dazu passt die heutige Meldung „Bund stellt rund 94 Milliarden Euro für Flüchtlinge bereit“, man muss nur die richtigen Prioritäten setzen. Merkel sagt, Deutschland sei ein reiches Land, uns geht es gut, wir können uns das leisten. Aber bei den eigenen Bürgern, die keinen Arbeitsplatz mehr finden, muss zusätzlicher Druck aufgebaut und faktisch eine weitere Rentenkürzung umgesetzt werden? Da kommt die frühzeitige Zwangsverrentung gerade recht und spart eine Menge Geld (Rentenkürzung), das der Finanzminister für die Flüchtlingsproblematik haben will? Sein Lebenswerk, die „Schwarze Null“, will er nicht aufgeben, also müssen die Schwächsten herhalten?

Aber was für ein Zick-Zack-Kurs der Bundesregierung in der Rentenpolitik. Erst wird behauptet, wegen des Demografie-Problems sollen alle länger arbeiten, damit die Altersarmut im Rentenalter abgewendet wird. Nun sollen Hartz IV Bezieher, die schon jetzt ab 50 keine Chance auf dem Arbeitsmarkt mehr haben und in der Langzeitarbeitslosigkeit verweilen, in die Zwangsfrührente geschickt werden. Dann bekommt der vorzeitig in Rente „Gezwungene“ selbstverständlich die obligatorische Aufstockung, natürlich erst nach der Bedarfsprüfung, heißt Konten- und Vermögensprüfung. Hingegen man mit Asylbewerbern kulanter umgeht, wie in Sachsen, da wird das Auslandsvermögen erst gar nicht geprüft, offenbar gedeckt von den üblichen Sprechblasen der Willkommenspolitik.

Demnächst wird die Regierung stolz verkünden, dass die Zahl der Arbeitslosen und Hartz-VI-Empfänger stark reduziert wurde, das wird dann wieder als soziale Politik gelobt und mit Schulterklopfen untermauert.

Spiegel Online vom 14.05.2016:

Langzeitarbeitslose können vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden, auch wenn dann ihre Bezüge schrumpfen. Die Jobcenter sollen mehr Druck auf ältere Hartz-IV-Empfänger ausüben können. Das sieht ein geplanter Änderungsantrag für ein derzeit im Bundestag beratenes Gesetz vor. Trotz großer Kritik an der sogenannten vorzeitigen Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen will die Koalition demnach den Jobcentern mehr Möglichkeiten einräumen, Hartz-IV-Empfänger in den Ruhestand zu schicken. So sollen die Behörden künftig Leistungen streichen können, wenn Betroffene nicht die nötigen Unterlagen zum vorzeitigen Wechsel in die Rente vorlegen.

Nötige Unterlagen würden die Betroffenen aber oft nicht vorlegen, heißt es in der Begründung des neuen Vorstoßes. Nach bisheriger Rechtslage seien die Möglichkeiten zur Einwirkung auf die Betroffenen damit erschöpft. Deshalb sollen die Jobcenter in solchen Fällen künftig Leistungen versagen, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.

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