Das kann man sich nicht ausdenken: Jobcenter geben 60 Millionen Euro aus, um 18 Millionen einzutreiben

1155

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 18 Millionen an Kleinbeträgen bis 50 Euro von Hartz-IV-Beziehern zurückgefordert, die Kosten dafür betragen 60 Millionen Euro.

Wehe, den Hartz-IV-Beziehern wird zu viel Geld überwiesen, dann tritt die Maschinerie der Bürokratie in Kraft, die emsig die Rückforderungen eintreibt, wobei der Verwaltungsaufwand derart hoch liegt, dass er in keinem Verhältnis zur zurückgeforderten Summe stehe und der Verzicht auf Kleinbeträge am Ende billiger kommen würde. Bereits im Jahr 2014 gab es einen Vorschlag, eine sogenannte Bagatellgrenze von 50 Euro einzuführen, allerdings konnte sich wohl der Gesetzgeber nicht zur Umsetzung durchringen.

Süddeutsche berichtet:

CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker hat bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Erfahrung gebracht, wie viele Kleinbeträge die Jobcenter 2018 von Hartz-IV-Empfängern zurückgefordert haben – und was das gekostet hat. Die Zahlen, die der SZ vorliegen, zeigen ein drastische Missverhältni: 2018 wurden insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert. Gekostet aber hat das 60 Millionen Euro; der Verwaltungsaufwand war also mehr als dreimal so hoch, wie die Forderungen selbst. Erschwerend kommt hinzu, dass die tatsächlichen Einnahmen sogar noch unter den Forderungen gelegen haben dürften. 2016 war das Verhältnis von Aufwand und Ertrag noch nicht ganz so ungünstig: Forderungen von zwölf Millionen Euro standen damals Verwaltungskosten von rund 26,2 Millionen Euro gegenüber.

2018 summierten sich Forderungen von bis zu 20 Euro auf 4,6 Millionen Euro und verursachten einen fast neunmal so hohen Verwaltungsaufwand von 40,6 Millionen Euro. „Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten“, sagte Whittaker.

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

4 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments