„Das ist skandalös“ – Milliardengewinne durch Gasumlage

1933
Symbolbild

Einen Milliardengewinn einfahren und trotzdem Geld aus der Gasumlage mitnehmen? Geht, auch wenn Verbraucherschützer die Lücke und das Verhalten einiger Firmen geißeln.

Tatsächlich gibt es eine bemerkenswerte Lücke in der Verordnung, in der die Umsetzung geregelt wird. Zwar heißt es in der Erläuterung zu „Problem und Ziel“ der Verordnung, dass es darum gehe, „Insolvenzen zu verhindern“, aber eben nicht darum, „zu einer Absicherung von Gewinnen auf Kosten der Verbraucher zu führen“. Es gibt auch eine Reihe von Kriterien, die geprüft werden: Hat das Unternehmen tatsächlich russisches Gas bezogen? Ist es unmittelbar von dem Ausfall von Liefermengen betroffen?

Eine drohende Insolvenz gehört nicht“ zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit „ein Unternehmen Ansprüche geltend machen kann“, heißt es von der THE. Auch im Nachhinein werde „nicht einschlägig“ geprüft, wie gefährdet ein Unternehmen gewesen sei. Auch auf die Frage, ob Rückforderungen möglich seien bei Unternehmen, die trotz schwieriger Marktlage Gewinne einfahren würden, lautet die Antwort der THE: „Nicht einschlägig.“ Offenbar ermöglicht es die Verordnung durchaus, die Gasumlage als Freifahrtsschein zu nutzen, um die eigenen Gewinne zu stützen – ohne nachfolgend mit Nachforderungen bedroht zu werden.

Weiterlesen auf wiwo.de (Artikel im Archiv)

Folgt Politikstube auch auf: Telegram