Das ist ja furchtbar: Corona-Krise bremst Flüchtlings-Familiennachzug aus

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Symbolbild

Das böse Corona-Virus hat den Familiennachzug weitgehend auf Eis gelegt, die Zusammenführung getrennter Familien auf deutschem Boden rückte insbesondere im zweiten Quartal in weite Ferne. Das dürfte sich schlagartig im dritten Quartal ändern, seit dem 2.7.2020 ist der Familiennachzug wieder möglich, da die Bundesregierung die seit Mitte März 2020 geltenden Corona-Restriktionen aufgehoben hat.

Im zweiten Quartal wurden nur 220 Visa für den Familiennachzug erteilt, weit unter der monatlichen Obergrenze von maximal 1.000 Nachzüglern, da dürften alle Linken und Asyl-Vereine aufschreien, um das Defizit der ungenützten Plätze des zweiten Quartals nachzuholen. Natürlich könnte auch außerhalb Deutschlands eine Familienzusammenführung erfolgen, z.B. in befriedeten Gebieten in den Heimatländern, schließlich sind das Asylrecht und subsidiäre Schutzrecht nur „Rechte auf Zeit, nicht auf Dauer“.

Rheinische Post berichtet:

Der Familiennachzug von Flüchtlingen nach Deutschland ist seit dem Corona-Ausbruch nahezu zum Erliegen gekommen. Im zweiten Quartal des Jahres haben die deutschen Botschaften im Ausland 95 Prozent weniger Visa für den Flüchtlings-Familiennachzug erteilt als im Quartal davor. Grund dafür seien die weltweiten Reiseeinschränkungen. Das geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine sogenannte schriftliche Frage der flüchtlingspolitischen Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg, hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag) vorliegt. Danach wurden von April bis Juni 220 Visa für Familien von schutzberechtigten Personen ausgestellt. Im ersten Quartal waren es 4059 Einreiseerlaubnisse.

Schon längst bekannte Mängel beim Familiennachzug würden durch die Krise verschärft, kritisierte Amtsberg. Dadurch blieben Familien viel länger getrennt als nötig. Eigentlich hätten die Visastellen aber bereits gestellte Anträge auch in der Coronakrise bearbeiten können, sagte Amtsberg. Dafür sei kein persönlicher Kontakt nötig. Durch die Einreisesperren sind den Angaben zufolge zudem bereits genehmigte Visa verfallen. Diese sind in der Regel nur für drei Monate gültig. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der „Neuvisierung“, also der erneuten Prüfung der Einreiseerlaubnis. Jedoch beläuft sich die Frist dafür auf nur einen Monat. Das sei zu kurz, bemängelt Amtsberg. „Die Frist geht völlig an der Lebensrealität der Menschen fernab der Botschaften vorbei.“ Mal eben in die Großstadt zu fahren und einen Antrag zu stellen, sei mancherorts gefährlich und nicht ohne weiteres möglich.

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