Das Bundesverfassungsgericht stellt die EZB vor eine unlösbare Aufgabe

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Nach fast fünf Jahren Prozessdauer hat das Bundesverfassungsgericht gestern geurteilt, dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Peter Boehringer, Euro-Kritiker der ersten Stunde und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt hierzu:

„Dies ist ein wichtiges Urteil. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit die Rechtsauffassung der AfD-Fraktion, wonach die EZB seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht handelt. Gleichzeitig rügt das Gericht die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen.“

Laut Bundesverfassungsgericht ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten nachvollziehbar darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig sind.

Dazu stellt Peter Boehringer fest:

„Mit der Forderung nach Darlegung von Verhältnismäßigkeit stellt das Verfassungsgericht den EZB-Rat vor eine unlösbare Aufgabe. Der Ankauf von Staatsanleihen dient offensichtlich wirtschafts- und fiskalpolitischen Zielen. Das Mandat der EZB ist aber auf reine Geldpolitik beschränkt. Jeder Versuch, hier noch eine Begründung für die Anleihekäufe nachzuliefern, ist zum Scheitern verurteilt.“

Mit Blick auf die Reichweite des Urteils sagt Boehringer:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass es eine fortlaufende Rechtsbeugung auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht hinnimmt. Damit stärkt das Gericht auf begrüßenswerte Weise die Nationalstaaten in ihrem Verhältnis zur EU. Dennoch haben es die Richter vermieden, den offensichtlichen Verstoß der Anleihekäufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung auch explizit festzustellen und zu rügen. Die AfD-Fraktion fordert auf Basis dieses Urteils nunmehr:

  1. Die Beendigung und Rückabwicklung der Anleihekäufe aus dem PSPP-Programm (2015 bis 2020), zu denen keinesfalls eine Begründung der damaligen Verhältnismäßigkeit nachgeliefert werden kann.
  2. Die Beendigung auch des neuen Anleihekaufprogramms der EZB (PEPP) aus demselben Grund.
  3. Eine eindeutigere Formulierung des Artikels 123 AEUV zum Verbot der monetären Staatsfinanzierung, um hier die Auslegungsspielräume zu begrenzen.“
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