Darf man Bundestagsabgeordnete Verfassungsfeinde nennen?

496
Symbolbild

Ein Bremer Gericht entschied nun: Man darf Bundestagsabgeordnete als Verfassungsfeinde bezeichnen. Ich persönlich füge hinzu: Man darf nicht nur, man sollte. Doch der Reihe nach. Am 18.11.2020 fand im Bundestag die namentliche Abstimmung zum Dritten „Pandemie-Ermächtigungsgesetz“ statt. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits ausreichend Informationen frei verfügbar, um sich selbstständig eine sachlich fundierte, eigene Meinung zu bilden. Mehrfach hintereinander eine „Epidemische Lage nationaler Tragweite“ zu beschließen, die nur in der massenmedial erzeugten Fantasie existierte, in der Welt der Tatsachen aber nicht aufzufinden war, wird in die Annalen der an Ruhmestaten so reichen deutschen Parlamentsgeschichte eingehen.

Wozu sich ausgerechnet ein Land wie Deutschland ein Parlament mit mehr als siebenhundert reichlich alimentierten Abgeordneten leistet, wenn die Mehrheit derselben zwischen Gerücht und Tatsache nicht zu unterscheiden weiß und sich seiner wichtigsten Aufgabe – der Kontrolle der Regierungsarbeit – verweigert, wird man Leuten, die sich um die Stabilität eines Gemeinwesens sorgen, schwer erklären können. Mit Parteien, die sich auf die Rolle einer Stellenvermittlungsagentur beschränken, ist kein Staat mehr zu machen. Inzwischen kursiert in informierten Kreisen der Witz: Was ist der Unterschied zwischen einer Verschwörungstheorie und einer Tatsachenwahrheit? Zwölf Monate.

Gastbeitrag von Boris Blaha auf Reitschuster.de weiterlesen

4.3 6 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments
MaMa
MaMa (@mark)

Mal von der Lobbyarbeit abgesehen. Warum dürfen Abgeordnete neben ihrem Mandat weitere Tätigkeiten ausüben?
Wie können sie zwei Herren dienen, dem Volk und einem anderen Auftraggeber?

Partei = Stellenvermittlungsstelle?
Eher eine Organisation um Lobbyaufträge gegen Parteispenden abzuarbeiten.
Gezielte Beeinflussung des Volkswillens zu Gunsten und im Interesse der Parteispender.