„Cum-Ex“-Geschäfte – Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht gegen Scholz

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Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gibt es im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Hintergrund ist eine Anzeige eines Strafrechtlers gegen Scholz.

Man sei zu dem Ergebnis gelangt, „dass sich auch aus den betreffenden Protokollen kein konkretes Erinnerungsvermögen des Betroffenen Scholz herleiten lasse“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Dessen in indirekter Rede wiedergegebene Äußerungen seien „objektiv mehrdeutig“ und bezögen sich größtenteils auf Erkenntnisse aus Medienberichten und veröffentlichten Tagebuchaufzeichnungen des Warburg-Gesellschafters Christian Olearius. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass sich die Erinnerungslücken, auf die sich Scholz im PUA berufen hat, erst nach seinen Aussagen im Finanzausschuss verfestigt hätten.

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3 Kommentare
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MaMa
MaMa (@mark)

So ist es, der eine Kanzler hat sein Ehrenwirt gegeben, der andere hat schlicht Erinnerungslücken.
Das beste Deutschland …

eddy
eddy (@eddy)

….na,das ist doch mal ne echte Überraschung….

Timon
Timon (@timoxx20)

Wie sollte die Staatsanwaltschaft auch etwas feststellen, diese ist nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden und die Regierung nimmt Einfluss über den Innenminister. Womöglich ist auch der eine oder andere obendrein involviert in der Causa Cum – Ex. Korruption und Bestechlichkeit findet man in allen Lebensbereichen in Deutschland, diese macht auch vor Amtsstuben und bei Politikern nicht halt. Eine Hand wäscht die andere.