Im Gegensatz zu Berlin, soll es keine Schikanen gegen die Bürger gegeben haben. Zumindest konnten die Menschen in München ihr Grundrecht (Artikel 8) auf Versammlungsfreiheit war nehmen.
Im Gegensatz zu Berlin, soll es keine Schikanen gegen die Bürger gegeben haben. Zumindest konnten die Menschen in München ihr Grundrecht (Artikel 8) auf Versammlungsfreiheit war nehmen.