Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen UN-Migrationspakt zurück

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Wer auf die Hilfe des Bundesverfassungsgerichts wegen des UN-Migrationspakts gehofft bzw. gesetzt hat, wurde bitter enttäuscht. Die Begründungen für die Abweisungen der Eilanträge sollten vorsichtshalber gesichert werden, vielleicht werden diese noch gebraucht, falls die „nur“  politischen Absichtserklärungen des „unverbindlichen“ Pakts doch noch als „verbindlich“ erklärt und in nationale Gesetze gegossen werden, wie es die Grünen fordern.

n-tv.de vom 11.12.2018:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Reihe von Eilanträgen gegen den UN-Migrationspakt zurückgewiesen. Die insgesamt 13 Antragssteller wollten von den Karlsruher Richtern untersagen lassen, dass Deutschland dem UN-Migrationspakt beitritt.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, der UN-Migrationspakt enthalte lediglich politische Selbstverpflichtungen, deren Nichterfüllung aber nicht bestraft werde. Insofern handle es sich nur um ein völkerrechtlich nicht bindendes Kooperationsrahmenwerk, das primär ein politisches Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit in Migrationsfragen enthalte.

Die Richter lehnten eine isolierte einstweilige Anordnung ab, weil eine in der Hauptsache noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde in der Sache unzulässig wäre.

Ungeachtet seiner politischen Wirkungen führe der Migrationspakt nämlich nicht zu Rechtsfolgen für die Antragsteller, entschieden die Richter. Es gehe um eine Entscheidung Deutschlands auf völkerrechtlicher Ebene, die keine innerdeutschen Rechtswirkungen auslöse.

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