Bundesverfassungsgericht: Wankas AfD-Schelte verstößt gegen Grundgesetz

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Bundesbildungsministerin Wanka hat 2015 mit ihrem Aufruf zum Boykott einer AfD-Demonstration gegen die Neutralitätspflicht verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, berichtet tagesschau.de.

Bundesminister und andere Regierungsmitglieder müssen sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten und dürfen auf diffamierende Angriffe nicht in gleicher Weise reagieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Die amtierende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka habe demnach mit einer Presseerklärung gegen die AfD gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstoßen. Mit ihrer Pressemitteilung „Rote Karte für die AfD“ habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, gaben die höchsten Richter damit einer Klage der AfD statt.

Zum Boykott der AfD-Demonstration aufgerufen
Wanka hatte im November 2015 auf der Homepage des Bildungsministeriums eine Presseerklärung veröffentlicht, mit der sie auf den Demonstrationsaufruf der AfD in Berlin unter dem Motto „Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen“ reagierte. In der Erklärung Wankas hieß es: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“

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