Bundesverfassungsgericht: Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher teilweise verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Regelungen zu Hartz-IV-Sanktionen teilweise gekippt: Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, seien teilweise verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Demnach seien eine Reihe von Regelungen unvereinbar mit dem Grundgesetz. Grundsätzlich sind Sanktionen demnach aber möglich.

Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind insbesondere die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr, wie Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. Um 30 Prozent dürfen die Leistungen weiter gekürzt werden. Auch diese Minderungen müssen aber in der Ausgestaltung abgemildert werden. Als unvereinbar mit dem Grundgesetz stuften die Richter in dieser Sanktionsstufe ein, dass die Leistung selbst bei Härtefällen zwingend verringert werden muss. Die starre Dauer von drei Monaten bei jeder Kürzung ist demnach ebenfalls nicht haltbar.

Allerdings urteilten die Richter nicht über die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren. Quelle: Welt.de

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