Bundesverfassungsgericht: Restaurantschließungen im Frühjahr 2021 waren verfassungsgemäß

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Die coronabedingte Schließung von Gastronomiebetrieben während der sogenannten Bundesnotbremse im Frühjahr 2021 war verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Berliner Restaurantbetreiberin nicht zugelassen. Die vorübergehende Schließung sei zur Pandemiebekämpfung verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen, begründeten die Richterinnen und Richter ihre einstimmige Entscheidung laut Mitteilung.

Angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens habe im April vergangenen Jahres eine besondere Dringlichkeit bestanden, zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens tätig zu werden, begründete der Erste Senat nun seine Entscheidung. Deshalb sei der Eingriff gerechtfertigt gewesen, der durch staatliche Hilfsprogramme für die betroffenen Betriebe gemildert worden sei.

Das Gericht hatte zentrale Bestandteile der Bundesnotbremse bereits im November in zwei grundsätzlichen Entscheidungen gebilligt. Damals ging es um die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und um die Schließung von Schulen.

Quelle: Zeit Online

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