Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin ist verfassungsgemäß

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten darf, im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Richter in Karlsruhe wiesen die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot zurück.

Die Toleranz hat offenbar Grenzen, nicht auszudenken, wäre die Verfassungsbeschwerde erfolgreich ausgegangen, allerdings kann mit einem Aufschrei aus der islamischen Ecke und deren Unterstützer gerechnet werden, die von Neutralität noch nichts gehört haben, aber die freie Religionsausübung  fordern, für jene Religion, in deren Namen Frauen elementarste Menschenrechte vorenthalten werden.

[…] Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen. Der Beschluss wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. Ein Kopftuch-Verbot ist demnach aber nicht zwingend. (Az. 2 BvR 1333/17)

Geklagt hatte eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können. […] Mehr auf Welt.de

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