Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht in Geburtenregister

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Das größte Problem Deutschlands scheint gelöst zu sein, jetzt kann sich die Politik wieder mit Lappalien der schleppenden Sondierungsverhandlungen beschäftigen: Flüchtlingspolitik, maroder Infrastruktur, der Überlastung deutscher Verwaltungsgerichte u.v.m. Zumindest das Bundesverfassungsgericht funktioniert noch, zwar nicht immer wie z.B. beim Rechtsbruch von Merkel, dafür kümmerte es sich um ein dringendes Anliegen der Gesellschaft, widmete sich der Priorität einer Minderheit und sprach sich für ein drittes Geschlecht neben Frau und Mann aus.

[…] Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass es für intersexuelle Menschen im Geburtenregister zukünftig einen eigenen Eintrag beim Geschlecht geben soll. Intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. (Az. 1 BvR 2019/16)

Die Entscheidung geht auf eine Verfassungsklage der Initiative „Dritte Option“ zurück. Diese kämpft seit 2014 für ein „drittes Geschlecht“ und war damit beim Bundesgerichtshof zunächst gescheitert. Zur Begründung hieß es dort, ein drittes Geschlecht sei im deutschen Familienrecht nicht vorgesehen.

Die Initiative wurde von Vanja aus Leipzig gegründet. Vanja bezeichnet sich selbst weder als Mann noch als Frau und ärgerte sich oft darüber, dass bei Fragebögen beim Geschlecht ein drittes Kästchen mit der Option „inter“ oder „divers“ fehlte. Das könnte sich nun ändern. Schätzungen des Ethikrats zufolge leben in Deutschland 80.000 Intersexuelle. […] Quelle: Die Welt.de/8.11.2017

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