Bundesverfassungsgericht bestätigt einrichtungsbezogene Impfpflicht

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Symbolbild

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben vom Donnerstag zurück.

„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Auch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit der Omikron-Variante begründe keine abweichende Beurteilung. (AZ: 1 BvR 2649/21)

Nach Karlsruhe gezogen waren mehr als 50 Menschen, von denen viele selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt sind. Ihren Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht lehnte das Gericht bereits im Februar ab.

Quelle: Welt.de (Artikel im Archiv)

Politikstube: Nachdem Lauterbach weitere 830 Millionen Euro für die Impf-Plörre erhält und Karlsruhe bereits alle anderen Coronamaßnahmen durchgewunken hat, fällt das Urteil nicht überraschend aus. Wenn die Politik die medizinischen Fakten und die Datenlage ausblendet, die gegen die „Impfung“ sprechen, warum sollte sich dann noch das höchste Gericht damit eingehend beschäftigen.

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