Bundesregierung ignoriert Körperverletzung von Windrad -Schallopfern

2022

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,
Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Peter Altmaier,
Sehr geehrte Frau Umweltministerin Svenja Schulze,
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Jens Spahn,

die Deutsche Schutz-Gemeinschaft-Schall für Mensch und Tier (DSGS e.V.) schlägt Alarm. Immer mehr Menschen wenden sich auf Grund massiver gesundheitlicher Probleme, verursacht durch von Windrädern emittierte gepulste Schalldruckwellen im Frequenzbereich von 0,01 Hz bis 10 Hz mit bis zu 93 dB, bei perpetuellen Expositionszeiten, mit der Bitte um Hilfe an die DSGS e.V.

Die WHO hat für gepulste Druckwellen im Frequenzband bis 10 Hz, bei kurzfristiger Exposition, einen Grenzwert von 60 dB festgelegt. Dieser Wert wird um das 100-fache überschritten.

Schallopfer aus ganz Deutschland berichten verzweifelt, oft weinend am Telefon, welcher Willkür sie durch Behörden und Öffentlichkeit ausgesetzt sind, wenn Sie ihr Leid berichten. Viele berichten von einer jahrelangen Odyssee, konsultierten Ärzten denen das WTS (Windturbinen Syndrom) nicht bekannt war oder ist, die ratlos waren. Durch Zufall erfahren die Meisten die Ursache ihrer Erkrankungen. Derweil wird von Bundesregierung und Umweltbundesamt, trotz besserem Wissen, die Mär verbreitet, negative gesundheitliche Auswirkungen durch von Windrädern emittiertem Infraschall seien nicht bekannt.

Dabei wurden selbst in der vom Umweltbundesamt durchgeführten Studie 2020, bei Expositionszeiten von 3 x 30 Minuten, Akut-Reaktionen nachgewiesen.

In der Studieder Bundesbehörde PTB, der Physikalisch Technischen Bundesanstalt, in Zusammenarbeit mit der Charité und dem UKE Hamburg durchgeführt, wurde eine massive Beeinflussung der Hirnströme nachgewiesen -ausgelöst durch Infraschall.

Prof. Dr. Vahl, Uni Mainz,hat in einer medizinischen Studie zweifelsfrei nachgewiesen, dass gepulster Schall im Frequenzband von 1 bis 8 Hz die Herzmuskelkraft prägnant reduziert. Prof. Dr. Vahl spricht von einem Störsender für das Herz.

Eine Fülle von Studien und wissenschaftlichen Gutachten beweisen die pathophysiologische Wirkung des von Windrädern emittierten gepulsten Schalls –Druckwellen im Bereich von 0,5 bis 8 Hz. Nachgewiesen von der Bundesbehörde BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) als auch in der vom BMWE geförderten TremAc –Studie.

Seit 20 Jahren, dem Beginn des Einsatzes von Windrädern, werden die Schallopfer diskreditiert und diskriminiert. Statt medizinische Daten der Betroffenen wissenschaftlich auszuwerten und zu nutzen, wurde und wird weiterhin auf Ignoranz und Diffamierung der betroffenen Bürger gesetzt.Verantwortliche Politiker wie sie, von der Politik eingesetzte Partei -politische Behördenleiter, ohne jegliche fachliche Expertise, negieren und leugnen weiterhin die pathophysiologische Wirkung der von Windrädern emittierten Schalldruckwellen im Frequenzbereich 0,01 bis 8 Hz. Wir sind der begründeten Meinung, dass Sie sowie die verantwortlichen Behördenmitarbeiter gegen das GG Art. 2 Abs. 2 verstoßen. Wir sind der Meinung, dass Sie Grundrechtsverletzungen begehen.

Namhafte und renommierte Juristen wie Prof. Dr. Papier und Prof. Dr. Murswiek sind nicht nur, was das GG Art. 2 Abs. 2 und GG Art. 20 a angeht, ebenfalls dieser Meinung.

  • Wir fordern Sie auf, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.
  • Wir fordern Sie auf, die Belange der Geschädigten ernst zu nehmen.
  • Wir fordern Sie auf, diesen größten medizinischem Feldversuch an der Bevölkerung zu beenden
  • Wir fordern Sie auf, uns anzuhören.

Mit Behauptungen, es könne gesundheitliche Aspekte geben, jedoch nur bei hohen Schalldruckpegeln, die nicht von Windrädern erreicht würden,haben sie sich der unterlassenen Hilfeleistung und eines Verstoßes gegen die garantierten Grundgesetz-Rechte insbesondere 1(1) und 2(2) schuldig gemacht. Die Gesundheit vieler Opfer ist in diesem unfreiwilligen Langzeitversuch bereits ruiniert worden.

Von Bundesministerien unterstellten Bundesanstalten erstellte Berichte zeigen ein klares Gefährdungspotential insbesondere durch den gepulsten Infraschall im Bereich 0,01 bis 8 Hz. Grundlegende Daten sind über 10 Jahre bekannt. Die zur Genehmigung von Windrädern angewendeten über 20 Jahre alten Vorschriften ignorieren das in fahrlässiger Weise.Die bei Genehmigungsverfahren involvierten Beamten verstoßen gegen die ihnen nach Beamtenrecht obliegenden Grundpflichten.

Das Problem auf eine nicht näher definierte „fehlende Akzeptanz“ zu reduzieren und damit den sog. Windradgegnern eine Art naiver Abneigung gegen Windräder zu unterstellen, geht an der Realität vorbei. Wir, dieDSGS e.V., haben Sie bereits mehrfach, auch per Einschreiben, auf die Problematik der bereits Schall betroffenen und Körper verletzten, erkrankten Bürger aufmerksam gemacht. Lediglich durch das Bundesumweltministerium vertreten durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze wurde uns der gebetsmühlenartige Satz geschrieben: „Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Diskussion liegt kein Nachweis für gesundheitliche Effekte vor, die durch Infraschall und tieffrequente Geräusche (von Windenergieanlagen) ausgelöst werden.

Das stammt offenbar aus einem sachunkundigen Personenkreis! Das bedeutet für die betroffenen Bürger, dass Sie keine medizinische Unbedenklichkeit zur Infraschall-Einwirkung auf den Körper und Organe von Mensch und Tier vorweisen können!

Wir fordern Sie auf, das Recht auf Unversehrtheit und Lebensqualität (Artikel 1, 2 und 20a Grundgesetz) unverzüglich zu veranlassen durch Stopp des Windrad-Ausbaus sowie Stilllegung der bestehenden Anlagen bis auf weiteres, solange die medizinische Unbedenklichkeit nicht zweifelsfrei bewiesen ist.

Eine Güterabwägung zugunsten der Windräder ist nicht darstellbar!

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