Ab 2023 soll nach dem Willen der Bundesregierung das Bürgergeld das System „Hartz IV“ ersetzen. Bundesarbeitsminister Heil sieht darin eine Erleichterung und weniger Bürokratie für Betroffene. Kritiker sehen es als Einstieg in ein Bedingungsloses Grundeinkommen.
Das nunmehr ins Auge gefasste Bürgergeld soll einen „Dialog auf Augenhöhe“ zwischen den Jobcentern und den Betroffenen ermöglichen. So hatte es Bundeskanzler Scholz angekündigt. Ein Anspruch auf Bürgergeld soll demnach bestehen, wenn zum einen Bedürftigkeit besteht und zum anderen kein Leistungsanspruch auf ALG-I mehr besteht.
Das Bürgergeld soll, so die Bundesregierung, „zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen achten.“ Es soll zudem der „nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen“ und unkomplizierter – künftig auch digital – zu beantragen sein.
In den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges soll für jeden Betroffenen ein Schonvermögen von 60.000 Euro erhalten bleiben. Für jede weitere Person im Haushalt steigt die Zugriffsschwelle um weitere 30.000 Euro an. Erst nach Ende dieses Zeitraums soll das Schonvermögen auf 15.000 Euro sinken.
Ebenfalls über einen Zeitraum von zwei Jahren soll es auch keine Überprüfung der Angemessenheit von Wohnraum geben – und die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sollen in tatsächlicher Höhe anerkannt werden.
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