Bürge muss für syrische Flüchtlinge zahlen: „Hätte ich das gewusst, hätte ich mich niemals darauf eingelassen“

1084
Symbolbild

Ein in Deutschland lebender Syrer bürgte für seinen Bruder und dessen Ehefrau, damit sie nach Deutschland kommen können, die sich allerdings nicht mehr in Syrien befanden, vermutlich schon in Sicherheit. Nun muss der Familienvater für die zwei Verwandten drei Jahre aufkommen, statt bis zum Asylbescheid, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster. Nun bereut der Syrer die Bürgschaft: „Hätte ich das gewusst, hätte ich mich niemals darauf eingelassen“.

Also die Nächstenliebe zum Bruder sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein und das nicht nur für drei Jahre? Oder was hat sich der werte Herr Syrer gedacht, erst seine Verwandten nach Deutschland holen und nach kurzer Zeit die Kosten für deren Aufenthalt den Steuerzahlern aufhalsen zu können, ohne dass sie gefragt werden? In diesem Fall hat das nicht funktioniert, er hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

[…] Die Verzweiflung steht William E. in Gesicht geschrieben. Gerade hat er im Sitzungssaal 2 des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster erfahren, dass er als Bürge für zwei Flüchtlinge dem Jobcenter Gütersloh bis zu 30.000 Euro zahlen muss – rückwirkend. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das Gericht nicht zugelassen.

Im Oktober 2014 hatte der 46-jährige Deutschsyrer für seinen Bruder und dessen Frau gebürgt, die kurz zuvor aus Syrien geflüchtet waren. In der Verpflichtungserklärung erklärte er sich bereit, für den Lebensunterhalt der beiden aufzukommen. „Mir wurde von einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde gesagt, dass ich nur solange zahlen muss, bis die beiden ihren Asylantrag genehmigt bekommen“, erzählt E..

„Bis mein Bruder und seine Frau im Februar 2015 ihre Asylbestätigung bekommen haben, habe ich alles gezahlt“, erzählt der Vater von drei Kindern vor dem Gerichtssaal. Doch mit der Annahme des Asylantrags stellte er seine Zahlungen ein.

2016 entschied Bundesverwaltungsgericht, dass sich mit dem erfolgreichen Asylantrag der Aufenthaltszweck eines Flüchtlings nicht ändert. Davon war E. aber ausgegangen. Er klagte seinerseits gegen das Jobcenter Gütersloh – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht in Minden befreite E. damit von seiner Zahlungspflicht. Nun klagte das Jobcenter gegen die Entscheidung  aus Minden vor dem Oberverwaltungsgericht und hatte Erfolg.

Der Deutschsyrer ist nach dem Urteil am Boden zerstört und sieht seine Existenz gefährdet. „Hätte ich gewusst, dass ich immer weiter zahlen muss, hätte ich mich niemals darauf eingelassen.“ […] Quelle: Focus Online/8.12.2017
5 1 Bewertung
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

2 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments