Brandner: Keine Vorabinformationen des Bundesverfassungsgerichts an gewogene Journalisten!

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Wegen seiner Vorabinformationspolitik an ausgewählte Journalisten gerät das Bundesverfassungsgericht zunehmend unter Druck. Nach der Kritik vom Deutschen Journalistenverband (DJV) hat sich zu Beginn dieser Woche auch der Deutsche Presserat zu Wort gemeldet. Das eigentlich für die Selbstkontrolle der Presse verantwortliche Gremium forderte das Bundesverfassungsgericht auf, die Praxis der Vorabinformation von Mitgliedern der sogenannten Justizpressekonferenz (JPK) zu beenden oder aber so auszudehnen, dass es nicht zu einer Benachteiligung anderer Journalisten kommen könne.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, hält diese Praxis der Vorabinformation an ausgewählte Pressevertreter für skandalös und fordert ein generelles Ende dieser.

„Es liegt auf der Hand, dass eine solche Praxis gegen die Rechte der Prozessbeteiligten geradezu offensichtlich verstößt. Es ist eine für das Bundesverfassungsgericht peinliche Brüskierung der Verfahrensbeteiligten und der nicht zum Kreis der bevorzugten Medienvertreter Gehörenden, dass diese vor der Urteilsverkündung keine Ahnung vom Inhalt der zu verkündenden Entscheidung haben, während willkürlich ausgesuchte Journalisten, auch solche des angeblich staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks, bereits Leitartikel über den Fall verfassen können.

Meiner Kenntnis nach war dieses rechtsstaatswidrige Gebaren des Bundesverfassungsgerichts lange Zeit nahezu ‚geheim‘ und man wusste, weshalb. Erst im Rahmen des Verfahrens der Alternative für Deutschland gegen Bundesinnenminister Seehofer, anlässlich dessen Seehofer wegen politischen Amtsmissbrauchs verurteilt wurde, kam diese rechtsstaatswidrige Praxis des höchsten deutschen Gerichts an die Öffentlichkeit. Die AfD klagte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dagegen, leider erfolglos. Wir gehen aber nun verwaltungsrechtlich im Hauptsacheverfahren dagegen vor.

Es muss ausgeschlossen werden, dass eine solche Vorgehensweise weiter verfolgt wird oder sich sogar auf andere Gerichte überträgt. Offenbar hat es aber bislang lediglich das Bundesverfassungsgericht an der notwendigen Sensibilität missen lassen. Ich frage mich, ob man sich damit die ausgesuchten Medienvertreter gewogen machen wollte. Fest steht: Dieses Bevorzugen von einigen Medienvertretern und offenbare Heischen nach eigenen medialen Vorteilen durch das Bundesverfassungsgericht muss sofort beendet werden!“

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