Brandenburg: Eine Frau wird 4 Stunden vergewaltigt, dennoch Freispruch für 23-jährigen Türken

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Symbolbild

Warum heißt es wohl Vergewaltigung? Weil es mit GEWALT passiert? Ist es in dem Moment eine Vergewaltigung, indem das Opfer sagt, es will keinen Sex und sich wehrt? Offensichtlich trifft dies nicht immer zu, vor allem wenn der Täter aus einem anderen Kulturkreis stammt, wie der Vorfall aus Brandenburg/Havel zeigt:

[…] Eine junge Frau lehnt es ab, mit einem Türken Sex zu haben. Er wirft sie trotzdem aufs Bett, schiebt ihren Kopf zwischen zwei Metallstreben. Sie schreit, er soll aufhören, kratzt ihn. Der Akt ist gewalttätig, die Frau vier Stunden lang sein Opfer. Das zweifelt auch das Gericht nicht an – spricht aber den 23-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung frei. Die Juristen erkannten bei ihm keinen Vorsatz.

Ich glaube Frau G. jedes Wort“, sagte die Richterin nach ihrem Urteilsspruch. Doch wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er ihr antat, als er in der Nacht der 18. August 2016 in seiner Wohnung über seine Bekannte herfiel und den Geschlechtsverkehr über Stunden hinweg so rabiat vollzog, dass sie in den folgenden beiden Wochen nicht richtig laufen konnte.

Die entscheidende Frage für den Ausgang des Orozesses war an das Opfer gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat. […] Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung vom 20.04.2017

Dieses Urteil ist ein schwerer Schlag ins Gesicht des Opfers. Während die Täter „die hier schon länger leben und verwurzelt sind“ wegen Vergewaltigung im Gefängnis landen, erhalten arabisch-türkische Täter einen Freispruch wegen ihres Kulturkreises. Offenbar wird hier mit zweierlei Maß gemessen, wenn bei gleichem Sachverhalt unterschiedliche Urteile ergehen.

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