Bombenbastler Magomed-Ali C. sollte abgeschoben werden – aber erst Ende 2019

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Am Mittwoch wurde der 31-Jährige Magomed-Ali C. mit Unterstützung der GSG 9 und des Landeskriminalamtes wegen Terrorverdachts in Berlin festgenommen. Magomed-Ali C. stammt aus   Baschkirien, eine Teilrepublik im östlichen Russland, die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum sunnitischen Islam, und offenbar gehört auch der Magomed-Ali C. zu dieser Religionsgruppe und soll sich in der Szene russisch-tschetschenischer Islamisten bewegt haben.

Deutschlands offene Türen sind auch für Terroristen geradezu verlockend, um Asyl im Staat der humanitären Verpflichtung zu beantragen. Obwohl der Asylantrag von  Magomed-Ali C. abgelehnt wurde, und obwohl seit 2016 bekannt ist, dass er Sprengstoff hortet, reichte ein Attest über eine vermeintliche psychische Erkrankung völlig aus, um den Aufenthalt bis Ende 2019 zu verlängern. Wäre es eventuell zum Anschlag gekommen, hätte man dem Terrorist eine psychische Störung unterjubeln können, obendrein vielleicht eine schwere Kindheit bescheinigt, aber keineswegs der Frage nachgegangen, das betrifft auch sogenannten Psychiater/Psychologen, warum genau eine der Weltreligionen fast schon täglich neue „Gestörte“ gebiert.

Berliner Zeitung berichtet:

Ein 31-jähriger Islamist soll einen Terroranschlag geplant haben. Beamte von Spezialeinheiten verhafteten am Mittwoch im Pankower Ortsteil Buch den 31-jährigen Magomed-Ali C.

Magomed-Ali C. wurde in der Stadt Agidel in der russischen Teilrepublik Baschkirien geboren. Sein Asylantrag in Deutschland wurde entsprechend dem Paragraf 25 des Aufenthaltsgesetzes abgelehnt.

Dass er als abgelehnter Asylbewerber, den die Polizei zudem als „islamistischer Gefährder“ führte, nicht abgeschoben wurde, wie es der Paragraf 25 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht, liegt nach Informationen dieser Zeitung an „Abschiebungshindernissen“, die die Ausländerbehörde geltend machte. Magomed-Ali C. legte ein Attest über eine angebliche psychische Erkrankung vor. Deshalb gewährte ihm die Ausländerbehörde im vergangenen Dezember eine Duldung bis zum 6. Dezember 2019. Weiterlesen

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