Bombenanschläge gegen AfD enden mit Bewährungsstrafen

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Von Jens Maier: Nach dem Anschlag auf ein Parteibüro der AfD in Döbeln sind die Täter am Donnerstag zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die drei erwachsenen Täter hatten während des Prozesses gestanden, am Abend des 3. Januar 2019 eine aus Tschechien mitgebrachte Kugelbombe mit mehr als einem Kilo Sprengstoff auf dem Fensterbrett des AfD-Parteibüros in Döbeln gezündet zu haben. Durch die Wucht der Detonation wurde eine Fensterscheibe nach innen gedrückt. Teile des Inventars und vor dem Gebäude geparkte Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt. In einer gegenüberliegenden Wohnung zersplitterten zwei Fensterscheiben. Insgesamt war ein Sachschaden von mindestens 16.000 Euro entstanden.

Alle drei Täter sind der linken Szene zuzurechnen.

Die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft (§308 Abs. 1 StGB). Die Täter wurden weiter wegen versuchter Brandstiftung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt. Allein bei der Brandstiftung, ebenfalls ein Verbrechen, liegt der Strafrahmen bei einem bis zehn Jahre Freiheitsstrafe (§306 StGB).

Das Urteil ist lächerlich niedrig ausgefallen (Freiheitsstrafe von zwei Jahren, von einem Jahr und elf Monaten sowie 9 Monate, alle drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt). Allein die Tatsache, dass dieser Fall nicht vor der Strafkammer des Landgerichts, sondern beim Amtsgericht verhandelt wurde, spricht Bände und zeigt, dass diese Tat von Anfang an bagatellisiert wurde. Gegen die Täter war zunächst nicht einmal ein Haftbefehl erlassen worden. Wir erinnern uns: der Anschlag mit einem Polenböller gegen eine Moschee in Dresden zog eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren nach sich.

Das Verfahren sowie das Ergebnis müssen für jeden Linksextremisten, für jeden Antifa-Aktivisten geradezu als Ermutigung aufgefasst werden, weitere Anschläge zu verüben.

Ist es das, was die grüne Justizministerin in Sachsen, Katja Meier herbeiführen will?

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