Bin Ladens Ex-Leibwächter kann nicht abgeschoben werden? Tunesischer Minister: Bei uns gibt es keine Folter!

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Aufgrund nicht auszuschließender Repressalien durch die tunesische Regierung – wie Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Missachtung der Menschenwürde – darf der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden nicht abgeschoben werden. Aber warum bestehen Zweifel am Rechtssystem und an der Demokratie Tunesiens? Und warum stets die Einmischung und Bewertung in die Justiz fremder Länder?

Droht Sami A. (41) in seiner Heimat Tunesien tatsächlich Folter oder inhumane Behandlung, und wenn nicht, kann er dann endlich abgeschoben werden?  

[…] Die tunesische Regierung garantiert, dass dem Top-Salafisten bei der Rückkehr in die Heimat keine Folter droht! An dieser Gefahr war bislang die ansonsten beschlossene Abschiebung gescheitert.

Der tunesische Minister für Menschenrechte, Mehdi Ben Gharbia: „Ich kann Ihnen versichern und ich kann garantieren: Bei uns gibt es keine Folter! Wir sind ein demokratischer Staat und unsere Gerichte handeln nach Recht und Gesetz. Diejenigen, die zu uns zurückkehren, werden demokratisch behandelt. Es ist absurd, dass ein deutsches Gericht behauptet, einem tunesischen Staatsbürger könnte hier Folter drohen.“

Der Minister verweist darauf, dass sein Land für alle internationalen Beobachter offen steht und in den vergangenen Jahren bewiesen habe, nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu handeln. „Es gibt viele Beispiele für Rückkehrer nach Tunesien, das weiß auch die deutsche Regierung. Wer das Gesetz gebrochen hat, dem wird hier der Prozess gemacht. Das gilt für alle in Tunesien.“ […] Quelle: Bild.de

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