BGH: Kürzungen für alleinstehende Asylbewerber verfassungswidrig

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Seit 2019 erhalten alleinstehende Menschen in Asylunterkünften zehn Prozent weniger Sozialleistungen. Diese pauschale Kürzung ist laut BGH nicht rechtens.

Die pauschale Kürzung der Leistungen für alleinstehende Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Gesetzgeber könne nicht einfach davon ausgehen, dass diese Menschen weniger Geld bräuchten, als wenn sie allein lebten, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe.

Seit September 2019 hatten die Betroffenen zehn Prozent weniger existenzsichernde Leistungen als alleinstehende Asylbewerber in einer eigenen Wohnung bekommen – derzeit 330 statt 367 Euro.

Vor dem Sozialgericht in Düsseldorf klagte ein Mann aus Sri Lanka, der in Nordrhein-Westfalen in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt.

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Politikstube: Wie viele Kilometer liegen zwischen Deutschland und Sri Lanka? Wie kam der Mann nach Deutschland, mit dem Flugzeug oder durchquerte dieser zig sichere Drittstaaten, wobei diese für einen Asylantrag nicht lukrativ genug waren und reiste dann weiter? Statt dankbar zu sein, in Deutschland eine Unterkunft, medizinische Versorgung und monatliche Geldleistungen zu erhalten, wird geklagt auf mehr und das erfolgreich.

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