In einer Stellungnahme kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) den Beschluss des Berliner Senats für eine FFP2-Maskenpflicht. Dies berge Risiken vor allem für ältere Menschen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen.
Die DGKH weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass sie bereits im Januar 2021, anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern, eine FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit kritisierte. FFP2-Masken seien Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei einer korrekten Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von einem chirurgischen Mund-Nasen-Schutz.
Weiter schreibt die DGKH, dass es entscheidend sei, dass die Maske angepasst, auf dichten Sitz überprüft und das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255, die für den Arbeitsplatz und hier speziell für Pandemien gilt, fordere ausdrücklich, dass eine Auswahl aus mehreren Maskentypen bereitgestellt werden müsse, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner werde eine Schulung gefordert. Diese sei auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen gezeigt hätten.
Quelle: RT DE