Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden

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Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch. Überraschend ist das Ergebnis letztlich nicht mehr – doch die Folgen sind weitreichend.

Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig. Die Richterinnen und Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte.

Eine Wahlwiederholung muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Die Wahlen sollen nun am 12. Februar 2023 wiederholt werden. Das teilte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Mittwoch mit. Die offizielle Bekanntgabe des Termins erfolge am Freitag im Amtsblatt, so Bröchler.

Quelle: Focus Online

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