Berlin: Will die BVG hoheitliche Aufnahmen übernehmen oder einfach nur abkassieren?

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Laut einer Meldung der BZ Berlin vom 06.07.2020 wollen die Berliner Verkehrsbetriebe eigene Kontrolleure einsetzen, um die Maskenpflicht im ÖPNV durchzusetzen. Diese sollen auch ein Bußgeld eintreiben und Fahrgäste bei Weigerung aus dem Fahrzeug verweisen.

Der fachpolitische Sprecher für den öffentlichen Personennahverkehr der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Gunnar N. Lindemann, teilt hierzu mit:

„Dieser ganze Idee ist dermaßen abwegig, dass ich nicht weiß, ob ich lachen oder weinen soll.“ Die BVG sei keine Behörde mit hoheitlichen Aufgaben. Sie sei gar nicht berechtigt, Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen Senatsverordnungen, wie der Maskenpflicht im ÖPNV zu verlangen, oder gar einzutreiben. „Noch kurioser wird es, wenn diese Leute, die sich da als Ordnungsmacht aufspielen wollen, keine BVG-Angestellten, sondern Mitarbeiter von Fremdfirmen sind“, so Lindemann. Dies führe dann letzten Endes dazu, dass jeder, der ein selbstgebasteltes Schild mit der Aufschrift „Im Auftrag der BVG“ mitführt, von anderen Menschen sogenannte „Ordnungsgelder“ eintreiben kann. „Wir hätten damit endgültig den Status einer Bananenrepublik erreicht“ stellt Lindemann fest.

Auch die Idee, Fahrgäste bei Weigerung aus dem Fahrzeug zu verweisen, sei nicht minder abwegig. „Wir haben glasklare Beförderungsbedingungen, die von jedem einzuhalten sind. Darüber hinaus hat die BVG ihre Beförderungspflicht zu erfüllen.“, sagt Lindemann.

Es stelle sich die grundsätzliche Frage, was dieser absurde Vorstoß der BVG für Hintergründe hat. „Will die BVG ihre Fahrgäste zusätzlich abkassieren um ihre angeblichen Mindereinnahmen aus der Zeit des Shutdowns zu kompensieren?“, fragt Lindemann. Es sei schon auffällig, dass z.B. Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht in Einzelhandelsgeschäften aufgibt, während die BVG auf den letzten Metern mit solch einem Unsinn daherkommt.

„Vom Senat ist zu erwarten, dass er dem Ansinnen der BVG eine klare Absage erteilt“, sagt Lindemann. Vielleicht solle man in der morgigen Sitzung einfach beschließen, der BVG mitzuteilen, dass sie ein Verkehrsbetrieb und keine Ordnungsbehörde ist. Damit wäre eine Menge vermeidbarer Ärger aus dem Weg geräumt und die BVG könne sich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren: Der Personenbeförderung.

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