Berlin-Wahl: Mindestens 285.000 Stimmen irregulär

2002

Über 285.000 Stimmabgaben wurden bei die Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl 2021 rechtswidrig protokolliert – zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Wahlprotokolle durch Marcel Luthe, den profiliertesten Beschwerde-Führer gegen das Wahlergebnis. Rund ein Sechstel der abgegebenen Stimmen wäre damit betroffen – und demnach nicht gültig.

Denn laut Landeswahlordnung müssen alle Wahlleiter und Wahlhelfer die Protokolle ordnungsgemäß unterzeichnen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die allgemeinen Wahlgrundsätze eingehalten werden. Genau das ist jedoch bei zahlreichen Protokollen nicht der Fall.

TE-Recherchen im Mai zeigten bereits, dass in vielen Fällen ganze Protokolle und Zähllisten völlig unbeschrieben und ununterzeichnet gelassen wurden.

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Politikstube: Wie der Tagesspiegel am 5.8.2022 berichtet, verhandelt der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am 28. September über die Einsprüche gegen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst vergangenen Jahres.

Von den 35 eingereichten Einsprüchen sollen zunächst vier verhandelt werden. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Über weitere Wahlprüfungsanträge soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Das Gericht hat dafür drei Monate Zeit.

Bis zum 28. Dezember muss das Gericht über eine Wiederholung entscheiden; die Wahl müsste dann innerhalb von 90 Tagen stattfinden. Letztmöglicher Wahltermin wäre somit der 28. März 2023.

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