Berlin: Senat besorgt über kriminelle MUFLs – 1 Million Euro für Präventionsmaßnahmen

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Symbolbild

Während Großbritannien die Aufnahme von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen gestoppt hat, zeigt sich der Berliner Senat besorgt über die Kriminalität von MUFLs und will sich intensiver um die importierten Gewalttäter kümmern, natürlich auf Kosten der Steuerzahler.

Der Tagesspiegel berichtet:

[…] Nach heftigen Debatten zwischen Sozialträgern, Anwohnern und Bezirksämtern will sich der Berliner Senat intensiver um minderjähriger Asylbewerber kümmern, die ohne Eltern nach Berlin kamen. Zuletzt waren in Kreuzberg und Mitte jugendliche Flüchtlinge durch Gewalttaten, aber auch Diebstahl und Drogenhandel aufgefallen. Die für minderjährige Asylbewerber zuständige Verwaltung von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) arbeitet an einem Konzept, um das Abrutschen in die Alltagskriminalität zu bekämpfen.

In diesem Jahr soll dafür nach Tagesspiegel-Informationen eine Million Euro ausgegeben werden. Bislang kosten die mehr als 2700 unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge in Berlin insgesamt 100 bis 200 Millionen Euro im Jahr – allerdings sind die meisten polizeilich nicht aufgefallen.

Bei einigen jungen Männern jedoch greift Scheeres zufolge die übliche Jugendhilfe nicht mehr – da wolle man gezielt ansetzen. Soziale und therapeutische Arbeit soll verstärkt und den Trägern geholfen werden, Problemfälle zu betreuen. „Wer mit Jugendlichen arbeitet, die in die Bandenkriminalität rutschen, braucht auch mehr Hilfe“, sagte Scheeres dem Tagesspiegel. […]

Politikstube: Schon sehr bedenklich wie sich vermeintliche „Flüchtlinge“ verhalten, die angeblichen Schutz in Deutschland suchen. Schon mal darüber nachgedacht, kriminelle „Flüchtlinge“, auch wenn sie minderjährig sind, zurückzuschicken? Kinder gehören in die Obhut ihrer Eltern. Kann man davon ausgehen, dass ein Teil dieser „Minderjährigen“ gar nicht minderjährig ist? Und wenn sie tatsächlich minderjährig sind, dann wurden sie von ihren Eltern allein mit dem Zweck Richtung Deutschland geschickt, damit sie mit Hilfe deutscher Behörden ihre Familien nachziehen lassen können.  Kein Land kann gezwungen werden, Straftätern Schutz vor Verfolgung zu gewähren, wenn durch diese Personengruppe ansonsten die autochthone Bevölkerung Schäden hinzunehmen hätte. Oder steht etwa das Asylgesetz über den Rechten der Einheimischen?

Es ist mehr als erstaunlich, mit welchen Geldbeträgen der Steuerzahler durchschnittlich für einen minderjährigen Flüchtling aufkommen muss. Schon ein Bruchteil dieser Summe würde ausreichen, um die Kinderarmut gebürtiger deutscher Kinder zu beseitigen.

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