Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde zum Kopftuch

508
Symbolbild

Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Das sei bereits am 17. Januar geschehen, teilte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mit.

Damit steht das umstrittene Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, infrage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.

Quelle: Welt.de

1.4 30 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments
Panda
Panda (@panda)

Es ist hier Zulande einfacher, allen deutschen Frauen ein Kopftuch zu verordnen, als es generell zu verbieten. Wird sowieso auf kurz oder lang der überwiegende Teil der importierten Bevölkerung sein. Wie traurig….