Bericht aus Absurdistan: 220.632 Euro Kosten alleine für ein Charter-Flug, um 3 „Flüchtlinge“ abzuschieben

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Symbolbild

Was in Deutschland bei Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerber alles veranstaltet wird, darf man im Ausland niemanden erzählen, die halten uns sonst nämlich für völlig durchgeknallt. Nicht nur völlig konzeptlos jeden einreisen zu lassen, der das Wort Asyl stammeln kann, auch die immens hohen Kosten für die Rückführungen von „Flüchtlingen“ sind das Produkt von Merkels bedingungsloser Grenzöffnung und keine Obergrenze bei Asyl. Ohne Sinn und Verstand werden Steuergelder in enormer Höhe zum Fenster rausgeworfen, um einzelne abgelehnte Asylbewerber per Flugzeug in die Heimat zu transportieren, dabei fallen nicht nur die Kosten für den Charterflug an, sondern auch für begleitendes Sicherheitspersonal, Ärzte, Dolmetscher und womöglich seelische Betreuer. Soviel geballte, hochbezahlte Inkompetenz ist wohl weltweit schwer zu finden, schließlich war seit 2015 bereits bekannt, dass viele der unberechtigten Asylbewerber ihre Identität verschleiern und/oder sich als Syrer ausgeben.

Grundsätzlich ist der Sinn von Asyl, Menschen temporären Schutz vor Tod und Verfolgung zu bieten, gleiches gilt für die Genfer Flüchtlingskonvention. Keineswegs ist das Asylrecht ein Instrument, um völlig unkontrollierte Einwanderung in die hiesigen Sozialsysteme zu ermöglichen. Aber was kostet nun der Spaß von Abschiebungen einzelner abgelehnter Asylbewerber den Steuerzahlern? Ein  Haufen Geld!

Der Tagesspiegel berichtet:

Am 3. März 2016 startete in Deutschland ein Flugzeug mit nur drei Passagieren und einigen Begleitern nach Guinea. Allein die Charterkosten betrugen 165.500 Euro. Bei den drei Passagieren handelte es sich allerdings nicht um Geschäftsleute, wie man vermuten könnte, sondern um abgelehnte Asylbewerber. Um sie in ihre Heimat abzuschieben, mietete die Bundespolizei extra ein Flugzeug. Das ist kein Einzelfall, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Linkenabgeordneten Niema Movassat in einer Fragestunde im Bundestag Mitte Februar hervorgeht. Zehn Charterflüge mit maximal fünf Abschiebekandidaten fanden demnach 2016 statt.

So kostete die Abschiebung eines Kameruners am 20. Juli 2016 knapp 71.000 Euro. Der Transport eines Algeriers, der am 21. Januar 2016 nach Bulgarien zurückgeschoben wurde, belief sich auf 21.105 Euro. Ein mit drei abgelehnten Asylbewerbern besetztes Flugzeug nach Bangladesch wurde sogar für 220.632 Euro gemietet.

Movassat spricht von „exorbitant hohen Kosten“. „Diese Summen sind völlig unverhältnismäßig, um einzelne Personen abzuschieben“, sagte er dem Tagesspiegel. Die vom Bundesinnenministerium genannten Zahlen beziehen sich dabei allein auf die Chartergebühren. Weitere Kosten, etwa für begleitende Bundespolizisten, sind darin noch nicht erhalten. „Die Darstellung der Gesamtkosten“ sei nicht möglich, da hierzu die Länder beitragen müssten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

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