Bereits 34.000 Terminanfragen – Familiennachzug ab 1. August – vor allem Syrer

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Ab 1. August rollt „offiziell“ der Familiennachzug für „Flüchtlinge“ mit eingeschränktem Schutzstatus wieder an, das betrifft vor allem Angehörige von Syrern, die in Flüchtlingslagern Libanon, Jordanien oder der Türkei in Sicherheit verweilen, allerdings planmäßig die Familienzusammenführung in Germoney anstreben.

Den Familienvater packte die Wanderlust und machte sich als Vorhut auf die Reise, unter unsäglichen Strapazen und unter Lebensgefahr durch risikohafte Drittstaaten marschierte er oder wurde geschleust, die Bilder der Willkommenskultur , Merkels Selfies und die üppige Alimentierung immer  als Einladung vor den Augen, um nach Deutschland zu gelangen. Nun sind sie halt da – nach merkelinischer Logik, die sich mehrheitlich in die Sozialhängematte wohl legen werden.

Während vor ein paar Tagen rund 1.200 Syrer aus dem Libanon in die Heimat zurückkehrten und in Kürze hunderttausende weitere Syrer folgen werden, rund 600.000 syrische Flüchtlinge schon vor längerer Zeit in ihre Heimat – auch für den Wiederaufbau – zurückgegangen sind, sorgt nun die Bundesregierung für eine Art Einwanderungshilfe für in Sicherheit befindliche „Flüchtlinge“  und damit für noch mehr zu Versorgende am Honigtopf, statt für Rückflugtickets in die Heimat.

[…]  Ab dem 1. August gelten die neuen Gesetze zum Nachzug enger Angehöriger von Bürgerkriegsflüchtlingen. Das betrifft vor allem Familien aus Syrien, die sich zunächst vor den Gefechten in ihrer Herkunftsregion in die Flüchtlingslager der Nachbarstaaten retteten.

Anschließend zog meist der Vater der Familie über die Türkei und Griechenland weiter nach Deutschland. Dort beantragte er Asyl, erhielt aber nicht den vollen Flüchtlingsschutz für politisch Verfolgte, sondern den sogenannten subsidiären oder nachrangigen Schutztitel.

Bisher nahmen viele Familien, die es sich leisten konnten, den Nachzug selbst in die Hand, indem die zurückgebliebenen Angehörigen ohne Visum, also unerlaubt nach Deutschland reisten. Wer zu arm oder krank ist oder großen Respekt vor den Einreisegesetzen der Zielstaaten hat, lebt teilweise seit Jahren vom Familienvater getrennt in den Flüchtlingslagern.

Diese Frauen und Kinder können nun durch die neue Gesetzeslage wieder Hoffnung schöpfen. In den deutschen Auslandsvertretungen liegen bereits 34.000 Terminanfragen von Angehörigen in Deutschland lebender subsidiär Geschützter vor, 28.000 davon aus der Region um Syrien, teilte das Auswärtige Amt WELT mit. […] Weiterlesen auf Die Welt.de

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