Das ist an Inkompetenz nicht mehr zu toppen: Flüchtlingsfamilien und Einzelpersonen bekommen sozusagen eine Prämie für die freiwillige Ausreise. Es lohnt sich illegal nach Deutschland einzureisen, obwohl wissend kein Recht auf Asyl besteht, wird der Lebensunterhalt nicht nur für die Dauer des Asylverfahrens erschlichen, sondern auch nach der Ablehnung des Asylantrages, und am Ende obendrauf die Belohnung. Die Illegalen, die sich des Grenzübertritts schuldig gemacht haben, lachen sich schlapp, die reisen „freiwillig aus“ und nach ein paar Wochen/Monaten reisen sie illegal zur Stippvisite „freiwillig“ wieder ein, weltweit gibt’s kein besseres Angebot, um Geld ohne Leistungen abzukassieren. Das Geschäftsmodell wird sich bis ins kleinste Dorf in Afrika, im Nahen Osten und auf dem Balkan rumsprechen.
Im Normalfall müssten abgelehnte Asylbewerber die Geldleistungen gestrichen und abgeschoben werden und umgehend das Land verlassen, nicht so in Deutschland, da ballert die unfähigste Regierung aller Zeiten die Steuergelder nur so an Fremde heraus, während Millionen Deutsche in Armut leben und Rentner Flaschen sammeln.
Focus Online berichtet über 3.000 Euro, die Bild-Zeitung berichtet bis zu 6.000 Euro für Flüchlingsfamilien.
[…] Bundesinnenminister Thomas de Maizière will mit einer neuen dreimonatigen Aktion („Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“) mehr abgelehnte Asylbewerber zur freiwilligen Ausreise bewegen.
Ausreisepflichtige Personen, die bis Ende Februar in ihre Heimat zurückkehren, können zusätzlich zu den bisherigen Leistungen Unterstützung für Miete, Bau- und Renovierungsarbeiten oder die Grundausstattung für Küche oder Bad im Wert von bis zu 3000 Euro (Familien) bzw. 1000 Euro (Einzelpersonen) bekommen. Das berichtet die „Bild“-Zeitung.
De Maizière appelliert in der Zeitung an die Ausreisepflichtigen, von dem Angebot Gebrauch zu machen: „Es gibt Perspektiven in Ihrem Heimatland. Wir unterstützen Sie mit konkreten Hilfen bei Ihrer Reintegration.
Wenn Sie sich bis Ende Februar für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, können Sie neben einer Starthilfe erstmals eine Wohnkostenhilfe für die ersten zwölf Monate in Ihrem Herkunftsland erhalten.“ […]