Behörden-Kraftprobe: Ausländeramt Bochum lässt Wiedereinreisesperre gegen Sami A. verhängen

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Behörden-Kampf um die Deutungshoheit: Das Ausländeramt Bochum hat den Islamisten Sami A. laut einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers zur Einreiseverweigerung nach Deutschland und in andere Schengen-Staaten ausschreiben lassen, demnach sei der Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden als unerwünschte Person gelistet.

Mittlerweile ist bekannt, dass Wiedereinreisesperren nur auf dem Papier vermerkt sind, aber deshalb niemand abgewiesen wird, schließlich können Grenzen nicht kontrolliert werden. Wer pfiffig genug ist, begehrt Einlass mit neuer Identität falls nicht Fingerabdrücke genommen wurden.  Zumindest dient vorläufig die Einreisesperre dazu, dass man Sami A. zunächst nicht „offiziell“ zurückholen muss.

Wie wird das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen reagieren? Die Wiedereinreisesperre wird im Eilfahren wieder aufgehoben? Oder hat sich das VG Gelsenkirchen mit seiner Begründung „Foltergefahr“ – die offenbar nicht zutrifft – zur Rückholung des Islamisten in eine Sackgasse manövriert?

Die Welt.de berichtet:

Der juristische Streit über die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nimmt offenbar eine neue Wendung. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete am Montag unter Berufung auf Sicherheitskreise in Nordrhein-Westfalen, dass gegen den Tunesier eine Wiedereinreisesperre verhängt worden sei.

Demnach hat das zuständige Ausländeramt Bochum über das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Qaida-Chefs Osama Bin Laden national wie auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten Einreiseverweigerung ausschreiben lassen. Folglich werde der abgeschobene Tunesier im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

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