Beatrix von Storch: Wie schränkt man die Grundrechte anderer durch einen Spaziergang ein?

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Gestern hat der Deutsche Bundestag „Erleichterungen“ und „Ausnahmen“ für Geimpfte und Genesene beschlossen. Linke und Grüne stimmten der Verordnung der schwarz-roten Bundesregierung zu. Wir lehnten diese Verordnung in dieser Form selbstverständlich ab und positionierten uns klar gegen die massive Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte. CDU-Mann Thorsten Frei kritisierte uns für dieses klare Bekenntnis zum Rechtsstaat. Seiner Meinung nach ist es keineswegs so, dass die Grundrechte im Grundgesetz alle gleichzeitig unbeschränkt gelten können. Ich fragte ihn daher wie ein nächtlicher Spaziergang die Grundrechte von anderen Menschen einschränken soll. Seine Antwort: keine. Er konnte diese Freiheitseinschränkung nicht begründen. „Es geht nicht um eine einzelne Maßnahme“, so CDU-Frei. Doch! Genau das tut es. Jede Grundrechtseinschränkung ist zu begründen. Wenn nicht, ist diese willkürlich und rechtswidrig.

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