Beate Bahner & Wolfgang Wodarg zu PCR Tests und Quarantäne

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„In dem 3. Offenen Brief der Anwälte für Aufklärung legen wir dar, warum die Quarantäne-Anordnungen auf Basis eines positiven PCR-Tests rechtswidrig sind: Ein PCR-Test ist nicht imstande, eine akute Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus nachzuweisen. Dies ist aber die zwingende gesetzliche Voraussetzung für die namentliche Meldung der Labore an die Gesundheitsämter.

Die Labore verstoßen damit gegen den Datenschutz und gegen das Infektionsschutzgesetz.
Die Gesundheitsämter verstoßen mit ihren Anordnungen der häuslichen Quarantäne ebenfalls massiv gegen das Infektionsschutzgesetz und gegen das Grundgesetz. Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG dürfen freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur auf Basis eines Gesetzes ergehen, soweit die Voraussetzungen allesamt erfüllt sind. Dies ist seit Monaten nicht der Fall, inzwischen mussten sich vermutlich Millionen von Menschen in häusliche Quarantäne gegeben, obwohl sie keinen Krankheitserreger in sich tragen und damit auch kein Verdacht einer Ansteckung besteht.

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