Beate Bahner ist seit 25 Jahren Rechtsanwältin in Heidelberg, Fachanwältin für Medizinrecht und hat bereits drei Verfassungsklagen vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen. Nun kündigte sie eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnungen von allen 16 Bundesländern und den Bund selbst an: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein.“
Bahner hält den Shutdown für „eklatant verfassungswidrig“. Es sei der „größte Rechtsskandal, die die Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt hat.“ Die Fachanwältin für Medizinrecht sei bereit, bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Doch nun hat sich die Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Staatsschutz eingeschaltet und mit einer Strafanzeige gegen die Heidelberger Anwältin gedroht. Mit dem Aufruf zu einer bundesweiten Demonstration gegen die Corona-Verordnungen an diesem Samstag (11.04.) stünde der Verdacht im Raum, Sie habe zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen. Nach Rücksprache mit einem Anwalt handelt es sich bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung lediglich um Ordnungswidrigkeiten, so dass kein Aufruf zu rechtswidrigen Taten gegeben sei.
Viel mehr versuche der Staat, die Anwältin einzuschüchtern und dazu zu bringen, ihre Klage fallen zu lassen.