Der Willkommensrausch löste einen massiven Kontrollverlust aus, mit etwas Geschick nutzen nicht wenige „Flüchtlinge“ die Schwächen (Abgleich mit Daten) der behördlichen Bürokratie, um sich betrügerisch weitere Leistungen durch mehrere Scheinidentitäten zu erschleichen – die aufgedeckten Fälle dürften nur die Spitze des Eisbergs sein, das Ganze funktioniert auch länderübergreifend. Illegale Einreise, abgelehnte Asylbewerber und Sozialbetrug sollten eigentlich hinreichende Gründe für eine Abschiebung sein, aber nicht in Deutschland – hier geht’s zu wie in Absurdistan, nicht nur, dass die Schwindler bleiben dürfen, auch der Betrugsumfang bei Mehrfachidentitäten ist völlig offen, wie das Beispiel Niedersachsen zeigt.
t-online.de vom 5.2.2019:
Während der Mehrfachanmeldung von Flüchtlingen mit falschen Identitäten inzwischen ein Riegel vorgeschoben wurde, kann Niedersachsen Umfang und Schaden früherer Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerbern nicht beziffern. Zwar habe es 2017 insgesamt 880 Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Flüchtlinge gegeben. In welchem Umfang dabei Mehrfachidentitäten eine Rolle spielten, werde in der Kriminalstatistik aber nicht erfasst, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Nach dem großen Flüchtlingszuzug waren 2016 Hunderte Verdachtsfälle von Mehrfachanmeldungen unter unterschiedlichen Namen aufgetaucht.
Nach Angaben des Innenministeriums wird das Registrieren von Asylbewerbern seit Juni 2016 nur noch in Verbindung mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgenommen. Da die erfassten Daten mit vorhandenen Daten abgeglichen werden, fallen Mehrfachidentitäten idealerweise sofort auf. Auch von früher registrierten Flüchtlingen wurden inzwischen Fingerabdrücke genommen. Dass manche von ihnen dennoch weiter mit Aliasidentitäten unterwegs sind, zeigte der Strafprozess gegen einen Sudanesen am Landgericht Hannover, der offenbar fünf weitere Identitäten verwendet hatte.