Ein Nordafrikaner begehrt die Einbürgerung, die Bremer Innenbehörde hat Bedenken aufgrund der häufigen Besuche im Islamischen Kulturzentrum (IKZ) und sah die Voraussetzungen nicht erfüllt, um dem Antrag stattzugeben. Neben der Innenbehörde zweifelt auch der Staatsschutz der Bremer Polizei, dass der Mann die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennt, der Nordafrikaner unterhalte „nachweislich und offenkundig relevante Kontakte zu szenebekannten Akteuren aus dem islamistischen Spektrum“.
Trotz aller Vorbehalte und Einwände sahen die Gerichte keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten und urteilten zugunsten des Nordafrikaners, der erfolgreich seine Einbürgerung eingeklagt hat.
Über den Fall berichtet ausführlich der Weser Kurier.